Kindergarten
Die Kindertagesstätte „Zwergenland“ wurde am 05. August 1985 eröffnet und befindet sich seit dem 1. Januar 2001 in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt. „Zwergenland“ kann bis zu 100 Kinder nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt aufnehmen, davon stehen 3 Betreuungsplätze für Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf (Integration) zur Verfügung. Die großzügigen Außenanlagen bieten jeder Altersgruppe viele Möglichkeiten Abenteuer zu bestehen, ihr Können zu testen, mit Freunden zu kommunizieren, sich auszuprobieren…..eben einfach Kind zu sein.
Betreuungszeiten: | Montag bis Freitag von 6.00 bis 17.00 Uhr |
Telefon: | 03594 / 70 34 91 |
Fax: | 03594 / 78 59 10 |
Anschrift: | Brauereistr. 2, 01877 Schmölln-Putzkau |
email: | zwergenland@awo-bautzen.de |
Leiterin: | Frau Bettina Kling |
Kooperationsvereinbarung
zwischen der AWO-KITA „Zwergenland“ und der „Dr.-Alwin-Schade-Schule“ Grundschule Gemeinde Schmölln-Putzkau, geschlossen in Schmölln-Putzkau am 12.08.2015 und überarbeitet am 25.07.2024.
Diese Kooperationsvereinbarung wird auf Grundlage der Erklärung des SMS und SMK zur Kooperation von Hort und Grundschule vom 27.03.2006 geschlossen. Die rechtlichen Grundlagen sind das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, das Schulgesetz des Freistaates Sachsen und dessen Grundschulordnung.
Gemeinsame Standpunkte der Kooperationspartner:
- Die Erreichung der Schulfähigkeit von Kindern stellt eine gemeinsame Aufgabe der beiden Institutionen in enger Zusammenarbeit mit den Eltern dar. Schulfähigkeit ist ein individueller Prozess des Kindes im Rahmen eines komplexen Bedingungsgefüges. Dieser ist mit dem Schuleintritt nicht beendet.
- Alle an der Erziehung und Bildung Beteiligten gehören an einen Tisch. Sie sind gleichberechtigte Erziehungspartner.
- Die Kinder sollen gemeinsam lernen und spielen, sich gegenseitig helfen, Rücksicht nehmen und andere achten. Kinder sollen sich kritisch und selbstkritisch verhalten und verantwortungsbewusst handeln. Selbstständigkeit und ein gesundes Selbstbewusstsein sollen den Kindern vermittelt werden.
Welche Ziele sind durch die Kooperation zu erreichen? :
- gleitender Übergang von der KITA in die GS
- erfolgreiche Bewältigung des Anfangsunterrichts
- frühzeitiges Fördern von Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Entwickeln von Sozialkompetenzen und Kommunikationsbereitschaft
- Erkennen und frühzeitige Förderung lernschwächerer Kinder
Aufgaben der Kooperationspartner:Die KITA ist verantwortlich für die Durchführung der vorschulischen Angebote und die Vorbereitung der Kinder auf die Schule. Die GS begleitet die Vorschularbeit durch Hospitationen und gezielte Beobachtungen der Kinder. Es findet ein intensiver Austausch zwischen Lehrern und Erziehern statt. Probleme der Kinder sollen so frühzeitig erkannt werden und gezielt Maßnahmen ergriffen werden, um diese Probleme zu beheben bzw. Lösungsmöglichkeiten zu finden.
Es finden erste Schnupperstunden in der Schule statt, damit die Kinder ihre zukünftige Lernumgebung bereits kennenlernen können und der Schulstart damit erleichtert wird.
Diese Vereinbarung ist gültig bis zum Abschluss der Nachfolgevereinbarung.
Frau Kling Herr Jäckel
Vertreterin KITA Vertreter GS